Objektdaten
Grundstück
An der Kotsche 15
04207 Leipzig
Kaufpreis (EUR):
Die Veräußerung des Aneignungsrechts erfolgt freibleibend zum höchsten Gebot.
Mindestgebot 7150 EUR
Gebotsende:
31.05.2024
Flurstücksnummer:
884
Gemarkung(en):
Schönau
Grundstücksgröße (in m²):
22
vorhandene Bebauung:
unbebaut
zulässige Bebauung:
Auskunft der Stadt Leipzig vom 25.01.2024: Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben erfolgt nach § 34 BauGB. Das o. g. Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht in Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO.
Das Grundstück (Größe ca. 22 m²) befindet sich im Bereich der Grundstücksfläche, die nicht überbaut werden soll. Es ist ein Teil der Wohngrünfläche, insbesondere für das Gebäude An der Kotsche 15.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, wirksam seit dem 24.07.2021 durch die Bekanntmachung im E-Amtsblatt Nr. 09/2021 der Stadt Leipzig, ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Das o. g. Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, eines Sanierungsgebietes, einer städtebaulichen Erhaltungs-, Entwicklungs-, Gestaltungs- oder anderen planungsrechtlich relevanten Satzung.
Heizung:
keine Angaben
Bemerkungen / Hinweise:
Zum Verkauf steht das Recht auf Aneignung an dem Flurstück 884 der Gemarkung Schönau. Das Flurstück ist herrenlos. Der letzte Eigentümer hat auf das Eigentum verzichtet (§928 BGB). Der Freistaat Sachsen hat das Recht auf Aneignung. Dieses Recht kann notariell abgetreten werden und der Zessionar (Übernehmer) kann das Recht ausüben und Eigentümer werden. Gegenstand der Übertragung ist somit nur das Recht auf Aneignung, nicht die Immobilie selbst.
Eigentümer:
herrenlos
Gem. §928 BGB wurde auf das Eigentum verzichtet.
Lasten / Beschränkungen:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Telekommunikationsanlagenrecht)